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Zulassung und Messpflicht in Deutschland

In Deutschland herrschen wohl die schärfsten Vorschriften in Europa, was die Zulassung und den Betrieb von Heizungsanlagen angeht. Deshalb empfehlen wir, sich vor dem Kauf einer neuen Anlage intensiv mit diesem Thema zu befassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wir möchten hier einige Hinweise geben, die zu einem besseren Verständnis der gesetzlichen Situation beitragen mögen.
Dabei können wir aber keine Gewähr oder gar Haftung dafür übernehmen, was wir hier zu Informationszwecken zusammengestellt haben. Als Nicht-Juristen sind auch wir nicht optimal für den geltenden Paragraphen-Dschungel ausgerüstet!

Für die Zulassung in Deutschland benötigt ein Kessel ein Zertifikat, welches nachweist, dass er von einem dafür autorisierten Institut hinsichtlich seiner Konformität überprüft wurde. Dieses Zertifikat hat der Hersteller und kann es auf Verlangen auch vorzeigen, was er durch ein entsprechendes Zeichen auf dem Typenschild des Kessels kundtut.
Und hier beginnt die Verwirrung: Viele denken, dieses Zeichen müsse ein TÜV-Zeichen oder Ü-Zeichen sein, andere meinen, dass im Zuge der EU-Globalisierung ein CE-Zeichen ausreiche.
Es kommt aber immer wieder vor, dass Kessel mit CE-Zeichen vom Schornsteinfegermeister nicht zugelassen werden. Warum?

Das Problem ist, dass wir bei Heizungsanlagen in einem Bereich sind, der noch nicht vollständig EU-harmonisiert ist. So gibt es zwar eine EN 303-5 (Euronorm), aber gleichzeitig auch noch eine DIN 303-5, PN 303-5, ČSN 303-5 etc. und dementsprechend ein europäisches CE-Zeichen, ein deutsches CE-Zeichen, ein polnisches CE-Zeichen, ein tschechisches CE-Zeichen etc.
Das klingt eigentlich widersinnig - ist es wohl auch - aber in diesem Bereich sind die nationalen Normen eben noch nicht harmonisiert. Das eigentliche Problem liegt nun darin, dass in Deutschland “ausländische” CE-Zeichen nicht ohne weiteres anerkannt werden. Diese Haltung Deutschlands dürfte zwar einer Klage in Brüssel nicht standhalten, denn sie widerspricht dem Ziel und Zweck der EU, aber bisher hat sich noch niemand dieser Mühe unterzogen.

Die relevante Norm für Heizkessel für feste Brennstoffe bis 300 kW - hand- und automatisch beschickt - ist die EN 303-5. Diese Norm ist noch nicht harmonisiert. Sie gibt es also in verschiedenen nationalen Ausführungen, die in Deutschland alle (noch) nicht anerkannt werden müssen.
Sobald die Harmonisierung stattgefunden hat, muss auch ein polnisches 303-5 in Deutschland anerkannt werden, und wohl im Hinblick darauf findet schon heute eine Anerkennung durch viele Schornsteinfeger statt. Um sie rechtlich durchzuboxen, muss man aber bis Brüssel gehen ...
Zahlreiche ausländische Kesselhersteller haben ihre Kessel ausser in ihrem Heimatland auch in anderen Ländern zertifizieren lassen. Sie können also z.B. neben dem tschechischen CE-Zeichen auch ein deutsches CE-Zeichen, bzw. ein Ü-Zeichen vom TÜV vorweisen und werden daher bereits jetzt problemlos zugelassen.

Diese Situation gilt im Prinzip für alle Festbrennstoffkessel bis 300 kW. Allerdings können Festbrennstoffkessel mit einem eingebauten Gebläse alternativ auch nach der EG-Maschinenrichtlinie zertifiziert und mit einem CE-Zeichen versehen werden. Sie benötigen also nicht unbedingt ein Zertifikat nach EN 303-5.
Das gilt für die meisten Holzvergaser.

Folgerung: Ein CE-Zeichen auf einem Kessel reicht für seine Zulassung in Deutschland nicht unbedingt aus. Aus der Konformitätserklärung des Herstellers muss hervorgehen, gemäss welcher Normen dieses CE-Zeichen vergeben wurde. Wenn es sich um harmonisierte Normen handelt, haben wir ein “europäisches” CE-Zeichen, und der Zulassung steht nichts im Wege.
Wenn es sich aber um nationale Normen handelt, kommt der Ermessensspielraum des zuständigen Schornsteinfegermeisters ins Spiel. Im Hinblick auf die Harmonisierung der Normen akzeptieren viele Schornsteinfeger bereits heute ein CE-Zeichen nach PN 303-5 oder nach ČSN 303-5 o.ä.
Ein offenes Gespräch mit dem Schornsteinfeger im Vorfeld ist daher unerlässlich.
Wenn der Kessel mit einem Ü-Zeichen versehen ist, ist er gemäss DIN zertifiziert, und somit muss er in Deutschland zugelassen werden.
Irgendwelche vom Hersteller vergebenen Kessel- oder Seriennummern sind übrigens für die Zulassung völlig bedeutungslos. Sie sollen eher die firmeninternen Vertriebswege absichern.

Ein weiteres, von der Zulassung zunächst unabhängiges Thema ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, die in jedem Land vorgegeben sind. In Deutschland sind diese durch die BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordung) geregelt.
Die Einhaltung dieser Werte wird in einer Messung zur Abnahme und einer in regelmässigen Abständen zu wiederholenden Folgemessung überprüft. Ausgenommen davon sind Kessel mit weniger als 4 kW Leistung. Sie unterliegen in Deutschland nicht der Messpflicht.
Das Thema der Emissionen ist in der Praxis nicht ganz so heikel wie die Zulassung, da man es als Betreiber durch die Auswahl des Brennmaterials zu einem grossen Teil beeinflussen kann: Wenn bei einer Messung Kohle oder feuchtes Holz verfeuert wird, braucht man nicht überrascht zu sein, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Allerdings ist es hier so, dass nur die im eigenen Kessel gemessenen Werte zählen. Kein Zertifikat, kein Prüfbericht, keine Bescheinigung des Herstellers kann diese Messung ersetzen. Somit werden nicht nur die allgemeinen Eigenschaften des Kessels berücksichtigt, sondern auch die konkreten Rahmenbedingungen vor Ort, die von vielen Faktoren abhängen, wie Schornstein, Sauberkeit des Kessels, Art des Brennstoffs, Einstellung des Kessels, Wetter o.ä.
Näheres zu diesem Thema finden Sie hier.

In diesem Zusammenhang kommt die Kesselklasse ins Spiel. Die EN 303-5 unterteilt die Kessel nach ihren Emissionswerten nämlich in 3 Kesselklassen, wobei nur die Kesselklasse 3 den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.

Wir befürworten und praktizieren grösstmögliche Transparenz bei der Beschreibung der Kessel. So kann jeder im Vorfeld sehen und entscheiden, welche Voraussetzungen erfüllt sind, und kann so mit seinem Schornsteinfegermeister alle Fragen abklären, bevor er zum Kauf schreitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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