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Hinweise zur BAFA-Förderung

Die Berg- und Talbahn der BAFA-Förderung geht unvermindert weiter ...

Als letzte überraschende Wendung wurde am 15.3.2011 die Förderung für Holzvergaser wieder aktiviert. Ab sofort können wieder 1000,- Euro Zuschuss für förderfähige Kessel gemäss der BAFA-Liste beantragt werden.

Gleichzeitig wurde die Reduzierung der Solarförderung wieder aufgehoben, allerdings nur zeitlich befristet bis 31.12.2011. Bis zu diesem Zeitpunkt beträgt die Förderung für heizungsunterstützende Anlagen wieder 120,- Euro/m² Kollektorfläche. Der Kombinationsbonus beträgt bis dahin 600,- Euro.

Ab 1.9.2011 ist zusätzliche Fördervoraussetzung, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem eine Pumpe der Effizienzklasse A ist.

Alle Informationen, die genauen Richtlinien, Formulare etc.  für die Förderung durch die BAFA finden Sie im Internet unter

www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien

Dort können Sie (am rechten Rand) eine Übersichtstabelle der verschiedenen Fördermöglichkeiten aufrufen und auch dei Antragsformulare downloaden.
 

Der Antrag auf Basisförderung ist nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

 

Angesichts der Unberechenbarkeit in der momentanen wirtschaftlichen und politischen Gesamtsituation kann nicht ausgeschlossen werden, dass demnächst neue Überraschungen in Bezug auf die staatliche Förderung ins Haus stehen. Unsere Empfehlung lautet daher, so schnell wie möglich geplante Projekte umzusetzen und sich so die BAFA-Förderung zu sichern, so lange es sie gibt.

 

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